Hierzu erklärt der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel (CDU):
»Mit dem nun aufgestellten Bebauungsplan ermöglichen wir den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Bezirksverordneten eine aktive Beteiligung an den Entwicklungen in ihrem Wohngebiet. Unsere Prüfung hatte ergeben, dass die vom Eigentümer beabsichtigte Verdichtung in den Innenhöfen genehmigungsfähig gewesen wäre, denn ohne Bebauungsplan gilt hier § 34 Baugesetzbuch. Es war also dringend erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Somit würden eingehende Bauanträge, die den Zielen des B-Planes widersprechen, zurückgestellt werden. Wir wollen den Charakter der Wohnanlage Ilsestraße bewahren und dazu die vorhandenen Innenhöfe sichern sowie das Maß der Bebauung wirksam beschränken. Der Aufstellungsbeschluss markiert den Beginn eines Bebauungsplanverfahrens mit allen damit verbundenen Schritten der Öffentlichkeitsbeteiligung, bei denen Vermieter und Mieterschaft in den Dialog treten können.«
Hintergrund:
In einer Sitzung für Ökologische Stadtentwicklung wurden Ideen der HOWOGE für eine Verdichtung auf Innenhöfen der Ilsestraße 18–78 in Karlshorst vorgestellt: 200 Wohnungen, verteilt auf 8 Stadtvillen und 4 Wohnzeilen sowie einer integrierten Kita. Dafür müssten 88 Bäume gefällt werden (davon 47 mit einem Kronendurchmesser von mehr als sechs Metern). Das Bezirksamt hatte am 16. August 2016 auf Vorschlag des Bezirksstadtrates für Stadtentwicklung, Wilfried Nünthel, entschieden, das Vorhaben nicht zu befürworten und umgehend einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Freiräume zu sichern und das Maß der Bebauung zu beschränken.
Begründung des Aufstellungsbeschlusses (Auszug):
»Die durchgrünten Innenhöfe der Wohnanlage an der Ilsestraße sind ein wesentlicher Bestandteil, der zur Wohnqualität dieser Anlage entscheidend beiträgt. Eine Überbauung dieser Flächen würde nicht nur einen Verlust an Vegetation mit sich bringen, sondern auch zur Verschlechterung der Wohnqualität beitragen […]. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die vorhandenen Qualitäten der Wohnanlage geschützt und bewahrt werden. Die bauliche Dichte der Wohnanlage, die durch eine aufgelockerte, viergeschossige Zeilenbauweise geprägt wird, soll ebenfalls erhalten werden.«
(Seite 2 in Anlage 2 der Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens)
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt im westlichen Bereich des Ortsteils Karlshorst, relativ mittig in dem durch Wohnen geprägten Bereich, der im Nordwesten durch die Bahnanlagen der U-Bahntrasse U5, im Südwesten durch die Bahnanlagen des Betriebshofs Rummelsburg und im Osten durch die Treskowallee begrenzt wird. Die unmittelbare Umgebung des Plangebiets wird im Norden durch Kleingärten, im Osten durch Wohnsiedlungen und ein Schulgelände, im Süden durch eine ähnlich strukturierte Wohnsiedlung wie die des Plangebiets und im Osten durch eine heterogene Struktur bestehend aus Kleingärten, Gewerbebrachen und Wohnen geprägt.